Von einem befristeten Arbeitsvertrag zum nächsten - ARAG Experten über Urteile beim gerichtlichen Streit um Kettenbefristungen
Universitäten dürfen großzügig befristen
2014 hatte ein Mitarbeiter der Uni Gießen vor dem Arbeitsgericht geklagt, weil er über zehn Jahre befristete Verträge bekommen hatte. Das Arbeitsgericht Gießen gab ihm zunächst recht: In dem Rechtsstreit hatte der Diplom-Mathematiker, der seit 2002 in 16 befristeten Verträgen an der Universität Gießen arbeitet, gegen das Land Hessen geklagt. Vor dem Arbeitsgericht ging es um die Frage, ob eine Befristung aufgrund des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes zulässig ist. Dieses Regelwerk gewährt Universitäten relativ großzügige Befristungsmöglichkeiten. Wissenschaftler, die etwa in einem Drittmittelprojekt beschäftigt sind, können auf Zeit angestellt werden. Der Mathematiker war zuletzt in einem Forschungsförderprogramm des Landes Hessen beschäftigt gewesen. Vor Gericht ging es um die Frage, ob dies als Drittmittelprojekt anzusehen ist oder nicht. "Das sind keine Drittmittel, weil sie nicht von außerhalb kommen. Das sind alles Landesmittel", sagte der Vorsitzende Richter. Anders sei dies aber bei Geld, das aus der Wirtschaft, von der EU, dem Bund oder einem anderen Bundesland stamme, erläutern ARAG Experten. Der Mathematiker hatte sich aber trotzdem zu früh gefreut. Der erstinstanzlichen Einschätzung folgte das Landesarbeitsgericht nämlich nicht. Das hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat die Klage des 48-Jährigen abgewiesen und änderte damit die frühere Entscheidung. Eine Revision wurde nach Angaben einer Gerichtssprecherin nicht zugelassen (Az.: 2 Sa 1210/14).
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