AG Oranienburg-Urteil: Schäden beim Abschleppen: Wer haftet? Zivilrecht
Das Urteil: Das Amtsgericht Oranienburg sah hier keine Grundlage für einen Schadenersatzanspruch. Nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice erläuterte das Gericht, dass zwischen dem Autofahrer und dem Abschleppunternehmen kein Vertrag bestünde. Denn das Unternehmen sei nicht vom Autofahrer, sondern vom Automobilclub beauftragt worden. Der Autofahrer könne daher nicht das Unternehmen verklagen, weil es vertragliche Sorgfaltspflichten verletzt habe. Ein gesetzlicher Schadenersatzanspruch sei zwar möglich. Allerdings müsse der Autofahrer nachweisen können, dass die Schäden tatsächlich während des Transports passiert seien – und nicht etwa schon vor der Panne. Diesen Nachweis konnte der Autofahrer nicht erbringen. Damit wurde nur der Schaden am Dach ersetzt.
Amtsgericht Oranienburg, Urteil vom 23. März 2017, Az. 23 C 67/16
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