AG Oranienburg-Urteil: Schäden beim Abschleppen: Wer …

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AG Oranienburg-Urteil: Schäden beim Abschleppen: Wer haftet? Zivilrecht

28.11.2017

Das Urteil: Das Amtsgericht Oranienburg sah hier keine Grundlage für einen Schadenersatzanspruch. Nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice erläuterte das Gericht, dass zwischen dem Autofahrer und dem Abschleppunternehmen kein Vertrag bestünde. Denn das Unternehmen sei nicht vom Autofahrer, sondern vom Automobilclub beauftragt worden. Der Autofahrer könne daher nicht das Unternehmen verklagen, weil es vertragliche Sorgfaltspflichten verletzt habe. Ein gesetzlicher Schadenersatzanspruch sei zwar möglich. Allerdings müsse der Autofahrer nachweisen können, dass die Schäden tatsächlich während des Transports passiert seien – und nicht etwa schon vor der Panne. Diesen Nachweis konnte der Autofahrer nicht erbringen. Damit wurde nur der Schaden am Dach ersetzt.
Amtsgericht Oranienburg, Urteil vom 23. März 2017, Az. 23 C 67/16

 

Pressekontakt:

Dr. Claudia Wagner
Telefon: 0211 477-2980
Fax: 0211 / 477 - 1511
E-Mail: claudia.wagner@ergo.de

 

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Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

 

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