Wie Finanzdienstleister Autobesitzern im Dieselskandal zu …

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Wie Finanzdienstleister Autobesitzern im Dieselskandal zu ihrem Recht verhelfen können - Mit einem Serviceangebot von Verbraucherhilfe24 inklusive Prüfung von Schadenersatzansprüchen

23.10.2017

Ab sofort können Finanzdienstleister den Service von Verbraucherhilfe24 nutzen und geschädigten Dieselfahrern zu ihrem Recht verhelfen. Verbraucherhilfe24, eine Marke der Demafair GmbH, ist ein bundesweit tätiger Rechtsdienstleister für Verbraucherrechte mit einem Netzwerk von über 60 Fachanwälten. Bereits rund 4.000 Autobesitzer haben die Verbraucherhilfe24 seit August dieses Jahres beauftragt, im Diesel-Skandal ihre Rechte gegenüber Autokonzernen durchzusetzen und Schadenersatzansprüche zu prüfen.

„Finanzdienstleister können ihre Servicekompetenz mit unserem Angebot erweitern und ihren Kunden einen zusätzlichen Mehrwert bringen. Da im Gegensatz zum amerikanischen Recht in Deutschland keine Sammelklagen möglich sind, muss jeder Fahrzeug-Halter selber gerichtlich gegen den Hersteller oder Händler vorgehen“, gibt Denis Krebs, Geschäftsführer der Verbraucherhilfe24 zu bedenken. Einfacher ist daher der Klageweg über Rechtsdienstleister und erfahrene Rechtsanwälte.

Prüfung der Schadenersatzansprüche ohne Kosten- und Prozessrisiko

V24 vermittelt Fachanwälte, die eine rechtliche Ersteinschätzung abgeben. Dafür entstehen dem Verbraucher keine Kosten, diese übernimmt Verbraucherhilfe24. Bei einer erfolgreichen Klage geht ein Teil des Erlöses an V24. Wenn der Rechtsstreit dagegen nicht zu Gunsten des Verbrauchers ausgehen sollte, trägt V24 das volle Kosten- und Prozessrisiko.

V24-Tipp: Auch private Leasing-Nehmer ansprechen

Vom Diesel-Abgasskandal sind nicht nur Autobesitzer, sondern auch Leasingnehmer betroffen. Vermittler können auch diesem Personenkreis anbieten, die Verträge von Verbraucherhilfe24 kostenlos prüfen zu lassen. Um sich nicht der Gefahr möglicher Ansprüche des Leasinggebers auszusetzen, sollte der Leasingnehmer die ihm übertragenen Ansprüche geltend machen und die Leasinggesellschaft darüber informieren.

 

 

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