Wer erbt die Lebensversicherung des Erblassers?

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Wer erbt die Lebensversicherung des Erblassers?

26.10.2017

So hat der BGH beispielsweise in seinem Urteil vom 22. Juli 2015 – IV ZR 437/14 – die Formulierung des Versicherungsnehmers „der verwitwete Ehegatte“ ausgelegt mit dem Ergebnis, dass auch im Falle einer späteren Scheidung der Ehe und Wiederheirat des Versicherungsnehmers - der mit dem Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Bezugsrechtserklärung verheiratete und bei seinem Tode geschiedene Ehegatte - weiterhin bezugsberechtigt sein sollte.

Fazit: „Nur wer spricht kann gehört werden“, ist nicht immer richtig, vielmehr sollte es heißen: „Wer klar und deutlich spricht wird gehört!“.

 

Pressekontakt:

Bettina M. Rau-Franz
Telefon: 0201 81 09 50
Fax: 0201 / 81095 - 95
E-Mail: kontakt@franz-partner.de

 

Unternehmen

Roland Franz & Partner
Moltkeplatz 1
45138 Essen

Internet: www.franz-partner.de

 

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