Unfall mit Blaulicht: Wer zahlt den Schaden? Straßenverkehrsrecht
Das Urteil: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied anders. Nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice betonte das Gericht, dass der Mitverschuldensanteil des Rettungswagens hier höher sein müsse. Denn dieser sei nur mit Blaulicht in die Kreuzung eingefahren, als die Ampel bereits Rot zeigte. Ohne die zusätzliche Sirene müssten ihm andere Verkehrsteilnehmer jedoch nicht Platz machen und er habe keine Sonderrechte. Deshalb setzte das Oberlandesgericht das Mitverschulden des Rettungswagenfahrers mit 50 Prozent an. Denn: Bei rechtzeitiger Warnung hätte der vor ihm fahrende Autofahrer keine Vollbremsung machen müssen und der Auffahrunfall wäre zu vermeiden gewesen. Der Kläger musste allerdings trotzdem noch 50 Prozent des Schadens zahlen, da er – wie schon die erste Instanz festgestellt hatte – keinen ausreichenden Sicherheitsabstand eingehalten und nicht aufmerksam genug auf den Verkehr um sich herum geachtet hatte.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 10. Januar 2017, Az. I-1 U 46/16
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