Sturmschaden auf dem Firmenparkplatz – wer …

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Sturmschaden auf dem Firmenparkplatz – wer haftet? Arbeitsrecht

24.10.2017

 

Bei einem Sturm mit Windstärke neun liege kein unabwendbares Ereignis vor, bei dem keine Sicherheitsmaßnahmen möglich seien. Der Mitarbeiter habe keine Mitschuld an dem Schaden. Er habe sein Auto um sieben Uhr morgens abgestellt und sich dann sofort ganztags in den Außeneinsatz begeben. Er habe sich darauf verlassen dürfen, dass die Gemeinde die notwendigen Maßnahmen treffe, um ihr Betriebsgelände zu sichern.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 11. September 2017, Az. 9 Sa 42/17

 

Pressekontakt:

Dr. Claudia Wagner
Telefon: 0211 477-2980
Fax: 0211 / 477 - 1511
E-Mail: claudia.wagner@ergo.de

 

Unternehmen

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Thomas - Dehler - Straße 2
81737 München

Internet: www.das.de

 

Über D.A.S. Rechtsschutz-Versicherungs-AG

Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

 

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