BVK vollstreckt gegen Check24
„Wir halten diese Verletzung von wichtigen Informationspflichten auch im Hinblick auf die Erfüllung des Verhaltenskodex des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für den Vertrieb für äußerst problematisch“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Schließlich haben sich die dort vertretenen Versicherer verpflichtet, prinzipiell nur mit solchen Maklern zusammenzuarbeiten, die diesen Verhaltenskodex auch einhalten und erfüllen. Dies ist bei Check24 nach unserer festen Überzeugung bis heute aber nicht der Fall. Deshalb müssen sich die betroffenen Versicherer schon fragen lassen, warum sie weiterhin über Check24 ihre Produkte vermitteln lassen, obwohl dieses Unternehmen den von ihnen beschlossenen Verhaltenskodex fortwährend verletzt. Hier bewegen sich die betroffenen Versicherer auf sehr dünnem Eis.“
Hintergrund
Der BVK hatte im Herbst 2015 Klage gegen Check24 erhoben. Der Vorwurf: Unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals locke das Online-Portal Verbraucher auf seine Plattform, um Versicherungsverträge abzuschließen. Bei diesen Online-Geschäften finde weder die gesetzlich vorgeschriebene Information noch die gesetzlich vorgeschriebene Beratung des Verbrauchers statt.
Das am 6. April 2017 ergangene Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München ist rechtskräftig und zwingt Check24, aber auch vergleichbare Online-Anbieter, zu weitreichenden Korrekturen ihrer bisherigen Geschäftspraktiken im Sinne eines verbesserten Verbraucherschutzes.
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Über BVK Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V
Der BVK zählt rund 12.000 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvertreter und -makler sowie Bausparkaufleute als Mitglieder. Er vertritt über die Organmitgliedschaften der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen an die 40.000 Versicherungs-vermittler und ist damit der größte deutsche Vermittlerverband. Im Jahr 2001 feierte der BVK sein hundertjähriges Bestehen.