Wertvoller Rat bei Rechtsschutzversicherungen - Beratung …

Anzeige

Wertvoller Rat bei Rechtsschutzversicherungen - Beratung bewahrt vor Streit

23.08.2017

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Obwohl jahrelang Prämien gezahlt wurden, verweigern Rechtsschutzversicherungen in vielen Fällen die vereinbarte Leistung. Das frustriert zahlreiche Beitragszahler. So zählen Rechtsschutzversicherungen nicht umsonst zu den Policen, über die Versicherte am häufigsten in Streit geraten. Doch das liegt nicht selten daran, dass die Versicherten falsche Vorstellungen von dem Leistungsspektrum der Rechtsschutzversicherungen haben. Eine gründliche Beratung vor Abschluss der Versicherung ist daher empfehlenswert.

Das Internet leistet keine Beratung

Viele Verbraucher sind mit der Angebotsflut an Rechtsschutzversicherungen überfordert. Für welche Bereiche ein Rechtsschutz sinnvoll ist, kann der juristische Laie oft nur schwer beurteilen. Vergleichsplattformen im Internet sollen die Auswahl erleichtern. Doch hier taucht bereits das erste Problem auf: Plattformen vergleichen lediglich die Versicherungsbedingungen miteinander, über die Regulierungsbereitschaft treffen sie jedoch keine Aussagen.

Auf Minimalschutz bestehen

Gewisse Standardleistungen wie Anwalts- und Gerichtskosten, Zeugenentschädigungen und Sachverständigenhonorare sollten alle Rechtsschutzversicherungen übernehmen. Je nach Vertrag werden aber nur bestimmte Rechtsgebiete abgedeckt. In familien- und erbrechtlichen Streitigkeiten werden zudem häufig nur die Kosten für eine anwaltliche Beratung übernommen. Bei der Wahl einer geeigneten Versicherung sollte grundsätzlich auf die Übernahme außergerichtlicher Kosten geachtet werden. Denn in vielen Fällen kann bereits ein Brief vom Rechtsanwalt wirkungsvoll sein. Zum Prozess muss es häufig nicht mehr kommen.

Versicherung anpassen

Bei der Wahl der richtigen Rechtsschutzversicherung sind die Lebensumstände des Versicherten maßgeblich. Wer beispielsweise vor vielen Jahren eine Police abgeschlossen hat, sollte überprüfen, ob der Versicherungsschutz immer noch geeignet ist. Punkte, wie die Höhe der Deckungssumme, die Notwendigkeit einer Selbstbeteiligung, oder die Häufigkeit von Auslandsaufenthalten sollten Betroffene unbedingt mitbedenken. Auch ob die Versicherung für den privaten oder gewerblichen Bereich greifen soll, beeinflusst die Auswahl entscheidend. Falls durch eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, einem Verein oder Verkehrsclub bereits eine gesonderte Rechtsschutzdeckung besteht, sollten sich Betroffene erkundigen, in welchen Bereichen eine Ergänzung ratsam wäre.

Lange Wartezeiten bedenken

Eine Rechtsschutzversicherung sollte vorausschauend abgeschlossen werden. Policen, die den Rechtsschutz erst nach drei Monaten gewähren, sind inzwischen keine Seltenheit mehr. So kann ein Versicherungsnehmer, der beispielsweise zwei Monate nach Vertragsabschluss ein mangelhaftes Auto kauft oder sechs Wochen später eine Kündigung erhält, die Versicherung bei einer Wartezeit von drei Monaten nicht in Anspruch nehmen. Wer über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nachdenkt, nachdem der Schaden bereits eingetreten ist, muss enttäuscht werden. Rückwirkend kann der Versicherungsschutz nicht hergestellt werden.

Wert legen auf Vertrauen

In vielen Fällen versuchen Versicherungen Versicherte dazu zu bewegen, einen Partneranwalt aufzusuchen. Dafür erheben sie z.B. keine Selbstbeteiligung. Laut dem Bundesgerichtshof ist dies erlaubt und verstößt nicht gegen das Recht auf freie Anwaltswahl. Andere Policen erhöhen den Selbstbehalt, wenn Versicherte keinen Partneranwalt konsultieren. Letztlich ist es wichtig, dass sich der Betroffene an einen Anwalt wendet, dem er vertraut.
 

Kommentare

 

Kommentar hinzufügen

Bitte geben Sie zum Schutz vor Spam die Summe in das Feld ein.
Anzeige
Kundenzeitung

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.