Wenn der Kaffee den PC lahmlegt … Wann haften Arbeitnehmer für Schäden im Job?
Pflichten des Arbeitgebers
Die Beweislast für das Verschulden des Arbeitnehmers liegt nach § 619a des Bürgerlichen Gesetzbuches beim Arbeitgeber. Ihn kann auch ein Mitverschulden treffen, zum Beispiel durch mangelnde Aufklärung und Einweisung in die Tätigkeit und das Arbeitsgerät oder bei Missachtung von Arbeitsschutzvorschriften. Das gilt auch, wenn das Unternehmen keine betriebliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Dann muss es sich ebenfalls an der Schadenssumme beteiligen.
Was tun, wenn ein Schaden während des Jobs passiert?
Die D.A.S. Juristin rät Arbeitnehmern, die einen Schaden während der Arbeit verursachen, unverzüglich den Vorgesetzten zu informieren. Ist die Schadenssumme sehr hoch, empfiehlt sie, einen Anwalt oder den Betriebsrat zu Rate zu ziehen. Rolf Mertens, Versicherungsexperte bei ERGO ergänzt: „Arbeitnehmer sollten sich bei ihrer Privat-Haftpflichtversicherung erkundigen, ob und in welchem Umfang ihre Police Schäden in Ausübung beruflicher oder gewerblicher Tätigkeiten abdeckt.“ Bei ERGO beispielsweise sind solche Schäden und auch Schäden, die der Arbeitnehmer seinen Kollegen zufügt, bis 5.000 Euro mitversichert.
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