Air Berlins Insolvenz und die Folgen …

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Air Berlins Insolvenz und die Folgen für Fluggäste

16.08.2017

Codesharing-Flüge

Bei Flügen mit sogenanntem Codesharing muss man differenzieren. Codesharing ist beispielsweise gegeben, wenn der Fluggast bei Gesellschaft X gebucht hat, der Flug aber mit der Partner-Airline Y durchgeführt werden sollte. Was passiert, wenn diese nun insolvent ist? Hier gilt: Die Fluggesellschaft, bei der der Flug gebucht worden ist, ist Vertragspartner! Hat nun eine Fluggesellschaft, die eine Teilstrecke ausführen soll, Insolvenz beantragt, muss der Vertragspartner dafür Sorge tragen, dass die Beförderungsleistung wie vereinbart erbracht wird. Ist dies nicht der Fall, muss der Ticketpreis erstattet werden. Ist der Vertragspartner pleite, ist es zweifelhaft, ob der Fluggast die Reise noch antreten kann.

 

Pressekontakt:

Brigitta Mehring
Telefon: 0211 / 963 - 2560
Fax: 0211 / 963 - 2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de

 

Unternehmen

ARAG
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf

Internet: www.arag.de

 

Über ARAG

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden €.

 

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