Umsatzsteuerpflicht bei Fahrschulen zweifelhaft

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Umsatzsteuerpflicht bei Fahrschulen zweifelhaft

26.07.2017

Die nunmehr vom EuGH zu treffende Entscheidung ist von erheblicher Bedeutung für die Umsatzbesteuerung der über 10 000 Fahrschulen in der Bundesrepublik Deutschland. Sollte der EuGH eine Steuerfreiheit bejahen, wird sich die Anschlussfrage stellen, ob Fahrschulen den sich hieraus ergebenden Vorteil zivilrechtlich an ihre Kunden durch eine geänderte Preisbildung weitergeben.

 

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Telefon: 089/9231-400
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Unternehmen

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81675 München

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