Starkregen: Was zahlt die Versicherung? Welche Schäden deckt eine Gebäude- oder Hausratversicherung ab?
An vielen Orten sind die Straßen überflutet, besonders in Teilen Niedersachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens ist die Situation dramatisch. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat eine amtliche Unwetterwarnung für Berlin und Brandenburg herausgegeben. Auch in Bayern besteht die Gefahr von starkem Dauerregen und Überschwemmungen. Die Stadt Hildesheim bereitet die Evakuierung eines Wohngebietes vor.
Enstehende Schäden werden bei Naturgewalten zwar unter Umständen von den Gebäude- und Hausratversicherungen abgedeckt. Gerade bei Starkregen bedarf es aber eines zusätzlichen Versicherungsschutzes durch eine Elementarschadenversicherung. ARAG Experten erklären, welche Versicherung wann einspringt.
Was ist Starkregen?
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) spricht von Starkregen, wenn in kurzer Zeit große Mengen an Wasser niedergehen. Er spricht Warnungen aus, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden, nämlich Regenmengen von 15 bis 25 l/m² in einer Stunde oder 20 bis 35 l/m² in sechs Stunden. Eine Unwetterwarnung gilt ab Regenmengen von mehr als 25 l/m² in einer Stunde oder 35 l/m² in sechs Stunden.
Was zahlt eine Hausratversicherung?
Neben Standardleistungen wie beispielsweise Einbruch, Brand- und Leitungswasserschäden ersetzt sie auch Sturmschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen. Die Folgeschäden am Hausrat sind mitversichert, wenn das Dach durch einen Sturm beschädigt oder abgedeckt wurde. Die Glasversicherung deckt die Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben und Glasdächern – einschließlich der Kosten für eine eventuell erforderliche Notverglasung. Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig. Nur in Kombination mit einer Elementarschadenversicherung ist der Hausrat bei einer Überschwemmung nach Starkregen abgesichert.
Was leistet eine Wohngebäudeversicherung?
Die heute übliche Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude ab. Sie schließt Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden mit ein. Auch Folgeschäden sind mitversichert – wenn beispielsweise in ein durch Sturm abgedecktes Dach Regenwasser ins Haus eindringt und Wände oder Decken beschädigt werden. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die der Eigentümer braucht, um das Haus wieder in Stand zu setzen. ARAG Experten weisen darauf hin, dass jeder Hauseigentümer eine solche Versicherung benötigt. Die Gebäudeversicherung für Eigentumswohnungen wird in der Regel von der Hausverwaltung abgeschlossen. Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach der Region, in der man wohnt. Die Bundesrepublik ist dabei in verschiedene Gefahrenzonen aufgeteilt: In Gebieten, in denen es häufiger stürmt und unwetterartige Regenfälle niedergehen, ist es teurer, sich gegen wetterbedingte Schäden zu versichern. Doch ARAG Experten warnen davor, sich zu früh in Sicherheit zu wiegen, denn gerade im Fall von Starkregen und daraus folgenden Überschwemmungen tritt die Wohngebäudeversicherung grundsätzlich nicht ein. Dazu muss sie mit einer Elementarversicherung erweitert sein.