Camping: Große Freiheit mit klaren Regeln - Was Camper in der Natur und auf dem Campingplatz wissen sollten
Eingefleischte Camper mieten oft für mehrere Monate oder ein ganzes Jahr einen Dauerstellplatz. Dürfen Dauercamper den Stellplatz dann auch als Wohnsitz melden? Und wie sieht es mit der Gestaltung des Dauercampingplatzes aus?
Eigentlich ist Wohnen auf dem Campingplatz in Deutschland nicht erlaubt. Es gibt aber Ausnahmen. Wer sein Leben auf den Campingplatz verlegen möchte, benötigt zunächst die Genehmigung des Platzbetreibers. Der wiederum darf seinen Campingplatz nur dann zu Wohnzwecken anbieten, wenn die jeweilige Gemeinde dies zulässt beziehungsweise duldet. Anschließend muss der Dauercamper seinen neuen Wohnsitz bei der Meldebehörde bekannt geben. Nach § 20 des Bundesmeldegesetzes kann auch ein Wohnwagen eine Wohnung sein, wenn er nicht oder nur selten bewegt wird. Wer einen Großteil oder gar sein ganzes Leben auf dem Campingplatz verbringt, möchte seine Umgebung rund um den Stellplatz häufig gerne etwas persönlicher gestalten. Manche Campingplatzordnungen sind hier großzügig: Mit gärtnerischen Maßnahmen wie Blumenbeeten, -töpfen oder einem kleinen Gemüsegarten dürfen die Dauercamper ihre Parzelle individuell gestalten. Wichtig: Vor Beginn der Umgestaltungsmaßnahmen die Erlaubnis des Platzwarts einholen.
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