Kündigung der Mietwohnung wegen Eigenbedarf - …

Anzeige

Kündigung der Mietwohnung wegen Eigenbedarf - Was Mieter und Vermieter wissen sollten

28.06.2017

DAS-Expertin-Michaela-Zientek-Rassat © D.A.S. Rechtsschutz-Versicherungs-AG

DAS-Expertin-Michaela-Zientek-Rassat

Wenn Mieter der Meinung sind, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarf ungerechtfertigt ist, was sollten sie tun?
Hat der Mieter berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung, ist es empfehlenswert, sich einen Rechtsbeistand zu suchen. Denn die Rechtslage ist oft sehr komplex und auch die Gerichte urteilen nicht immer einheitlich. Da ein Gerichtsverfahren meist mit einem hohen Zeit- und oft auch Kostenaufwand verbunden ist, sollten Mieter und Rechtsbeistand zunächst prüfen, ob der Eigenbedarf seitens des Vermieters gerechtfertigt ist. Ebenso wichtig ist es, zu prüfen, ob der Mieter relevante Gründe hat, die gegen eine Kündigung sprechen. Selbst wenn kein Härtefall wie eine schwere Krankheit vorliegt, können beispielweise ein bevorstehendes Examen oder eine baldige Geburt einen Aufschub des Kündigungstermins bringen. Stellt sich nachträglich heraus, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war, hat der Mieter Anspruch auf Schadenersatz. Dies können zum Beispiel die Kosten für einen Umzug, für Renovierungsarbeiten, angefallene Maklergebühren oder auch zeitlich begrenzt die Mietdifferenz für das Anmieten einer teureren Wohnung sein. Einen Wiedereinzug in die alte Wohnung und die Fortsetzung des Mietverhältnisses kann der Mieter nur verlangen, wenn der Vermieter die Wohnung nicht schon anderweitig vermietet hat. Oft stellt der Mieter erst Jahre nach seinem Auszug fest, dass die Eigenbedarfskündigung ungerechtfertigt war. Beispielsweise dann, wenn die Wohnung lange leer stand oder nicht die im Kündigungsschreiben genannte Person eingezogen ist. Auch dann kann er noch auf Schadenersatz klagen. Sein Anspruch verjährt innerhalb von drei Jahren. Für den Fristbeginn ist aber nicht unbedingt der Auszugstermin maßgeblich, sondern der Zeitpunkt, zu dem er von der Täuschung erfahren hat. Wird innerhalb der Kündigungsfrist eine vergleichbare andere Wohnung im Haus frei, die dem gleichen Vermieter gehört, muss er diese Wohnung dem wegen Eigenbedarfs gekündigten Mieter anbieten. Unterlässt er dies, setzt sich der Vermieter ebenfalls Schadenersatzansprüchen aus. Die Eigenbedarfskündigung ist deshalb jedoch nicht unwirksam.

 

Pressekontakt:

Dr. Claudia Wagner
Telefon: 0211 477-2980
Fax: 0211 / 477 - 1511
E-Mail: claudia.wagner@ergo.de

 

Unternehmen

D.A.S. Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Thomas - Dehler - Straße 2
81737 München

Internet: www.das.de

 

Über D.A.S. Rechtsschutz-Versicherungs-AG

Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

 

Pressekontakt:

Julia Bergmann
Telefon: 089 998 461-16
Fax: 089 998 461-20
E-Mail: das@hartzkom.de

 

Unternehmen

Hartzkom GmbH
Hansastraße 17
80686 München

Internet: www.hartzkom.de

 

Kommentare

 

Kommentar hinzufügen

Bitte geben Sie zum Schutz vor Spam die Summe in das Feld ein.
Anzeige
Kundenzeitung

Veröffentlichungen von Pressemitteilungen

Auf diesen Seiten können Sie Ihre Pressemitteilungen veröffentlichen.
Senden Sie diese einfach an pressemitteilungen@assekuranz-info-portal.de.

Wir stellen Ihre Meldungen für Sie ein und senden Ihnen einen Korrektur-Link zu. Das Einstellen und Veröffentlichen erfolgt – bis auf Widerruf – kostenlos.

Anzeige
FiNet_kostenlose_Bannerzugabe

Flatrate für Stellenanzeigen

12 Monate lang Stellenanzeigen schalten, ohne Begrenzung der Anzahl, für 2.000,- € netto incl. Veröffentlichungen im Newsletter.