Betriebsrentenstärkungsgesetz: Das ändert sich! ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer zu den Neuerungen in der bAV
Ist die Betriebsrente als Vorsorge aus Ihrer Sicht denn jetzt der Königsweg für Arbeitnehmer?
RA Tobias Klingelhöfer: Nun, es ist sicher sinnvoll, die gesetzliche Rentenversicherung durch eine kapitalgedeckte Absicherung zu ergänzen. Jedoch wechseln viele Beschäftigte heute den Arbeitsplatz öfter als früher und sogar die Branche, in der sie arbeiten. Diese Flexibilität wird heutzutage von Arbeitnehmern sogar erwartet. Sie benötigen aber eine private Altersvorsorge, die nicht direkt am Arbeitsplatz anknüpft, sondern von diesem unabhängig ist.
Herr Klingelhöfer, wir danken Ihnen für dieses Gespräch!
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