Wenn das Erbe aus Schwarzgeld besteht …

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Wenn das Erbe aus Schwarzgeld besteht - Erbe haftet für gesamten Nachlass

18.05.2017

Wenn das Erbe aus Schwarzgeld besteht - Erbe haftet für gesamten Nachlass © Rechtsanwaltskammer Koblenz

Rechtsanwaltskammer Koblenz. Normalerweise möchten Erblasser ihre Nachkommen mit einer Erbschaft begünstigen. Mitunter hinterlassen sie der nächsten Generation aber nichts als Schwierigkeiten. Besteht der Nachlass aus unversteuertem Vermögen, bedeutet das für die Erben in einer ohnehin schwierigen Situation eine zusätzliche Belastung. Der Erbe ist in einem solchen Fall verpflichtet, die Steuerhinterziehung anzuzeigen und gegebenenfalls Steuern inklusive Zinsen nachzuzahlen. Andernfalls macht er sich strafbar.

Schnell handeln

Wer im Nachlass unversteuertes Vermögen entdeckt, sollte schnell handeln. Der Erbe ist verpflichtet, eine vollständige Erbschaftssteuererklärung abzugeben. Wer das Schwarzgeld verschweigt und die Steuererklärung nicht berichtigt, macht sich wegen Steuerhinterziehung strafbar (§ 370 Abgabenordnung). Betroffenen droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren. Die Pflicht, das Schwarzgeld anzuzeigen, besteht auch dann, wenn die Erbschaftssteuer bereits festgesetzt worden ist, das heißt: Sollte der Erbe die Schwarzgeldkonten erst im Nachhinein finden, muss er diese unverzüglich melden.

Steuererklärung berichtigen

Als Rechtsnachfolger des Steuerhinterziehers haftet der Erbe gegenüber dem Fiskus auch für Zinsen und Dividenden. Der Erbe muss die falsche oder nicht abgegebene Steuererklärung umgehend berichtigen. Das gilt auch für Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker. Im Einzelfall können hinterzogene Steuern sogar bis zu 13 Jahre rückwirkend festgesetzt und erhoben werden. Auf Grundlage der neuen Angaben berechnen die Finanzbehörden die Steuerschuld neu. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird sich der Nachlass durch die neuen Steuerbescheide verkleinern. Unter Umständen ist es sogar möglich, dass die Nachzahlung für mehr als zehn Jahre inklusive der Zinsen die Erbschaft übersteigt.

Vorsicht bei Selbstanzeige

Hat der Erbe sich strafbar gemacht, weil er das Schwarzgeld wohlwissend weder anzeigt hat, noch die falsche Steuererklärung korrigiert hat, bleibt ihm nur noch die strafbefreiende Selbstanzeige. Nach mehrfachen Verschärfungen durch den Gesetzgeber gelten hierfür inzwischen viele formelle Vorgaben. Wer diese nicht einhält, muss unter Umständen sogar mit einer Gefängnisstrafe rechnen.

Wenn mehrere „Altlasten“ erben

Noch schwieriger ist es, wenn man Teil einer Erbengemeinschaft oder einer von mehreren Pflichtteilsberechtigten ist. Sobald ein Erbe von dem unversteuerten Nachlass erfährt, muss er die Miterben informieren. Die Erbengemeinschaft sollte sich abstimmen und dann umgehend die Steuerbehörden informieren.

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