Schadensersatz bei Internetausfall ? ARAG Experten über Schadensersatzansprüche bei Ausfall der Internetverbindung
Praxistipp:
Recht auf Schadensersatz besteht im Ergebnis also immer dann, wenn ein Internetanschluss über einen längeren Zeitraum nicht genutzt werden kann und die Ursache dafür der Anbieter eindeutig alleine zu verantworten hat. Kurzzeitige Unterbrechungen sind hingegen normal. Störungen und kurze Netzausfälle müssen Nutzer in Kauf nehmen. Nur wenn über mehrere Wochen kein funktionierendes Netz zur Verfügung steht und kein Ersatz beschafft werden kann, kann der Kunde Schadensersatz verlangen. Auch zusätzlich entstandene Kosten können eingefordert werden. Große Summen sind laut ARAG Experten allerdings nicht zu erwarten. Laut BGH kann der Kunde einen Betrag verlangen, der sich nach den marktüblichen, durchschnittlichen Kosten richtet, die in dem betreffenden Zeitraum für die Bereitstellung eines Internet-Anschlusses mit der vereinbarten Kapazität ohne Telefon- und Faxnutzung angefallen wären. Konkret heißt das: Mehr als das, was der gebuchte Internetanschluss im Monat kostet, kann nicht verlangt werden. Wer eine Pauschalgebühr zahlt, muss zudem den Anteil für Telefon und andere Dienste herausrechnen.
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Brigitta Mehring
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Über ARAG
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden €.