Patientenverfügung muss exakt sein - Regelmäßiges Update ratsam
Mit Vorsorgevollmacht kombinieren
Kommt es zu Auslegungsproblemen, ist es der Bevollmächtigte oder der Betreuer, der die Interessen des nicht entscheidungsfähigen Patienten gegenüber den Ärzten vertritt. Können sich Bevollmächtigter und Arzt nicht über die weitere Behandlung eines Patienten einigen, entscheidet das Betreuungsgericht. Damit kein fremder Betreuer bestimmt werden muss, empfiehlt es sich, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren. Betroffene können eine Vertrauensperson bevollmächtigen, die im Notfall schnell zur Verfügung steht und ein Betreuungsverfahren überflüssig macht.
Im Zweifelsfall sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen. Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rakko.de.
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Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechtsanwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier.
Rechtsanwälte schützen als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ihre Mandanten vor Rechtsverlusten und begleiten sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend. Sie bewahren ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern die Mandanten vor verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und vor staatlicher Machtüberschreitung.
Rechtsanwälte haben strenge berufsrechtliche Regelungen zu beachten wie z.B. die Verschwiegenheitsverpflichtung. Sie dürfen das Vertrauen der Mandanten nicht durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.
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