Unfall mit dem Dienstwagen - Wer …

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Unfall mit dem Dienstwagen - Wer haftet für Schäden?

20.02.2017

Schutz für den Angestellten bei zu hohen Kosten
Kommt es bei einem Unfall durch grobe Fahrlässigkeit zu einer existenzbedrohenden finanziellen Belastung für den Unfallverursacher, muss er unter Umständen nur anteilig zahlen – so das Bundesarbeitsgericht (Az. 8 AZR 276/88). „Das ist der Fall, wenn ein Missverhältnis zwischen Schadensrisiko und Einkommen des Angestellten vorliegt”, erklärt die Juristin der D.A.S. „Der Mitarbeiter soll durch die Haftung nicht ruiniert werden.”
 
Unfall mit Leasing-Dienstwagen
Viele Arbeitgeber leasen ihre Dienstwagen für Mitarbeiter anstatt sie zu kaufen. Bei einem Unfall liegt dann eine andere Haftungssituation vor: „Sowohl der Arbeitgeber als auch der fahrende Angestellte haften gegenüber dem Leasinggeber für Schäden”, sagt Michaela Rassat. Das kann zu Schwierigkeiten führen, wenn beispielsweise das Unternehmen keine ausreichende Versicherung für das Dienstfahrzeug abgeschlossen hat und aufgrund einer Insolvenz zahlungsunfähig ist. Plötzlich muss der Mitarbeiter selbst für die Schäden haften. „Daher sollten sich Arbeitnehmer bei ihrem Vorgesetzten über den Versicherungsschutz des Firmenautos informieren”, rät die D.A.S. Juristin.

 

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Über D.A.S. Rechtsschutz-Versicherungs-AG

Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

 

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