Unfall mit dem Dienstwagen - Wer haftet für Schäden?
Schutz für den Angestellten bei zu hohen Kosten
Kommt es bei einem Unfall durch grobe Fahrlässigkeit zu einer existenzbedrohenden finanziellen Belastung für den Unfallverursacher, muss er unter Umständen nur anteilig zahlen – so das Bundesarbeitsgericht (Az. 8 AZR 276/88). „Das ist der Fall, wenn ein Missverhältnis zwischen Schadensrisiko und Einkommen des Angestellten vorliegt”, erklärt die Juristin der D.A.S. „Der Mitarbeiter soll durch die Haftung nicht ruiniert werden.”
Unfall mit Leasing-Dienstwagen
Viele Arbeitgeber leasen ihre Dienstwagen für Mitarbeiter anstatt sie zu kaufen. Bei einem Unfall liegt dann eine andere Haftungssituation vor: „Sowohl der Arbeitgeber als auch der fahrende Angestellte haften gegenüber dem Leasinggeber für Schäden”, sagt Michaela Rassat. Das kann zu Schwierigkeiten führen, wenn beispielsweise das Unternehmen keine ausreichende Versicherung für das Dienstfahrzeug abgeschlossen hat und aufgrund einer Insolvenz zahlungsunfähig ist. Plötzlich muss der Mitarbeiter selbst für die Schäden haften. „Daher sollten sich Arbeitnehmer bei ihrem Vorgesetzten über den Versicherungsschutz des Firmenautos informieren”, rät die D.A.S. Juristin.
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