Kindergeld & Co.: Wie der Staat …

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Kindergeld & Co.: Wie der Staat Familien mit Kindern unterstützt - ARAG Experten nennen die verschiedenen finanziellen Hilfen für Kinder

28.02.2017

Entlastungsbetrag: Steuervorteil für Alleinerziehende

Mit dem Entlastungsbetrag schafft der Staat eine zusätzliche steuerliche Erleichterung für Alleinerziehende. Diese ist allerdings an einige Bedingungen geknüpft: Nur der Elternteil, der das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhält, kann den Entlastungsbetrag erhalten. Das Kind muss ausschließlich in der Wohnung des Elternteils gemeldet sein, der das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhält. Der Alleinerziehende darf nicht mit anderen Erwachsenen in einer Lebens- oder Hausgemeinschaft wohnen. Ausnahme ist das eigene volljährige Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht. In der Anlage Kind der Steuererklärung muss die Steueridentifikationsnummer des Kindes angegeben werden. Der Entlastungsbetrag liegt bei 1.908 Euro pro Jahr für das erste Kind und steigt um 240 Euro für jedes weitere. Er verringert das zu versteuernde Einkommen des berechtigten Elternteils.

 

Pressekontakt:

Brigitta Mehring
Telefon: 0211 / 963 - 2560
Fax: 0211 / 963 - 2025
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Unternehmen

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40472 Düsseldorf

Internet: www.arag.de

 

Über ARAG

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden €.

 

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