Kindergeld & Co.: Wie der Staat Familien mit Kindern unterstützt - ARAG Experten nennen die verschiedenen finanziellen Hilfen für Kinder
Entlastungsbetrag: Steuervorteil für Alleinerziehende
Mit dem Entlastungsbetrag schafft der Staat eine zusätzliche steuerliche Erleichterung für Alleinerziehende. Diese ist allerdings an einige Bedingungen geknüpft: Nur der Elternteil, der das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhält, kann den Entlastungsbetrag erhalten. Das Kind muss ausschließlich in der Wohnung des Elternteils gemeldet sein, der das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhält. Der Alleinerziehende darf nicht mit anderen Erwachsenen in einer Lebens- oder Hausgemeinschaft wohnen. Ausnahme ist das eigene volljährige Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht. In der Anlage Kind der Steuererklärung muss die Steueridentifikationsnummer des Kindes angegeben werden. Der Entlastungsbetrag liegt bei 1.908 Euro pro Jahr für das erste Kind und steigt um 240 Euro für jedes weitere. Er verringert das zu versteuernde Einkommen des berechtigten Elternteils.
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