ARAG Verbrauchertipps - WLAN-Betreiber/Arbeitszimmer/Kontoführungsgebühren

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Kundenzeitung

ARAG Verbrauchertipps - WLAN-Betreiber/Arbeitszimmer/Kontoführungsgebühren

21.02.2017

Preiserhöhung fürs Konto nicht immer wirksam
Erhöhen die Banken die Kontoführungsgebühren, müssen sie ihre Kunden schriftlich darüber informieren. Aber Achtung! Die ARAG Experten raten Verbrauchern, einen genauen Blick auf dieses Schreiben zu werfen. Dabei gibt es zwei Dinge in der Formulierung zu beachten. Erstens muss die Ankündigung der Bank mindestens zwei Monate vor der Preisänderung erfolgen. Darüber hinaus muss das Geldinstitut seine Kunden darauf hinweisen, dass die Kunden anlässlich der Erhöhung ihr Konto kündigen können – und zwar kostenfrei und fristlos. Fehlt einer der beiden Punkte im Schreiben, ist die Preisänderung unwirksam. Dann müssen die Geldhäuser ihren Kunden zuviel gezahlte Beträge auch rückwirkend erstatten.

 

Pressekontakt:

Brigitta Mehring
Telefon: 0211 / 963 - 2560
Fax: 0211 / 963 - 2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de

 

Unternehmen

ARAG
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf

Internet: www.arag.de

 

Über ARAG

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden €.

 

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