ARAG Recht schnell… Aktuelle Urteile auf …

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ARAG Recht schnell… Aktuelle Urteile auf einen Blick

01.02.2017


Führerscheinentzug nach Segway-Fahrt unter Alkohol
Wegen einer nächtlichen Trunkenheitsfahrt mit einem Segway muss ein Hamburger eine Geldstrafe zahlen und seinen Führerschein abgeben. Der 50-Jährige war in den frühen Morgenstunden von einer Billardhalle in Hamburg-Bergedorf auf dem Gehweg nach Hause unterwegs gewesen. Als er sich noch Zigaretten aus einem Automaten ziehen wollte, beobachtete ihn eine Polizeistreife. Die Beamten nahmen ihn mit auf die Wache und veranlassten eine Blutprobe, die 1,5 Promille ergab. Der 50-Jährige argumentierte, für ihn gelte die gleiche Alkoholgrenze für die absolute Fahruntauglichkeit wie für Rad- und E-Bike-Fahrer, nämlich 1,6 Promille. Das angerufene Gericht stellte aber fest, dass ein Segway ein „durch Maschinenkraft bewegtes und nicht an Gleise gebundenes Landfahrzeug“ ist – also ein Kraftfahrzeug. Segway-Fahrer brauchen auch einen Mofa-Führerschein und müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen, wodurch eine rechtliche Gleichstellung mit Fahrradfahrern nicht in Frage kommt, erklären ARAG Experten (Hanseatisches OLG, Az.: 1 Rev 76/16).

 

Pressekontakt:

Brigitta Mehring
Telefon: 0211 / 963 - 2560
Fax: 0211 / 963 - 2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de

 

Unternehmen

ARAG
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf

Internet: www.arag.de

 

Über ARAG

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden €.

 

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