Zweitwohnungssteuer – Luxussteuer oder zusätzliche Belastung? ARAG Experten erläutern die kommunale Aufwandsteuer
Wie wird die Steuer ermittelt und erhoben?
Nach der Einführung der Steuer hat die Stadt Sorge zu tragen, dass sie alle Steuerpflichtigen erfasst – das erfordert der Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Als Basis dienen dafür die Meldedaten, diese sind jedoch alleine nicht ausreichend. So wären gemeldete Einwohner benachteiligt gegenüber nicht gemeldeten. Die Folge ist, dass die Städte Maßnahmen durchführen müssen, um unangemeldete Personen ausfindig zu machen. Nachdem die Gemeinde alle Betroffenen erfasst hat, benötigt sie in der Regel die Miethöhe und in Einzelfällen die Wohnungsgröße, um die zu zahlende Steuer ermitteln zu können. Die Steuerpflichtigen werden von der Stadt direkt angeschrieben und aufgefordert, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes die beiliegende Steuererklärung auszufüllen. Dieses Schreiben geht meist sowohl an die Haupt- als auch an die Nebenwohnung der Betroffenen.
In welchen Gemeinden wird die Steuer fällig?
Es gibt in Deutschland mehr als zehntausend politisch selbständige Gemeinden. Eine vollständige und aktuelle Auflistung, wo die Zweitwohnsitzsteuer erhoben wird und wo nicht, gibt es nicht. Da hilft oft nur ein Blick in die jeweilige Steuersatzung. Die findet man meist auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde in Verknüpfungen wie Stadtrecht, Steueramt oder Satzungen. Im Zweifelsfall raten ARAG Experten jedoch, eine Anfrage beim Steueramt zu stellen – dieses gibt genaue Auskunft.
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Über ARAG
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