Privates im Job Was ist am …

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Privates im Job Was ist am Arbeitsplatz erlaubt, was ist verboten?

30.01.2017

© ERGO Group


Happy Birthday am Arbeitsplatz
Ohne generelles Alkoholverbot im Dienst ist ein Gläschen Sekt zum Geburtstag oder zur Jubiläumsfeier erlaubt. Allerdings müssen Jubilare und Gratulanten anschließend noch in der Lage sein, ihrer Arbeit nachzugehen. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht kann der Arbeitgeber aber auch ein Verbot verhängen. Zum Beispiel bei Tätigkeiten in der Produktion, bei der das Arbeiten unter Alkohol zu einer Gefahr für den Mitarbeiter werden könnte. Auch ein generelles Alkoholverbot unabhängig von der Art der Tätigkeit ist möglich. Daher ist es empfehlenswert, vor einem geplanten Umtrunk den Vorgesetzten um Erlaubnis zu fragen – und dann vielleicht zusammen anzustoßen.




Kontakt:

HARTZKOM
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
Tel 089 998 461-16
Fax 089 998 461-20
das@hartzkom.de

 

Pressekontakt:

Dr. Claudia Wagner
Telefon: 0211 477-2980
Fax: 0211 / 477 - 1511
E-Mail: claudia.wagner@ergo.de

 

Unternehmen

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Internet: www.das.de

 

Über D.A.S. Rechtsschutz-Versicherungs-AG

Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

 

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