Nach BGH-Urteil: Schluss mit immer höheren Bankgebühren
Die Kanzlei CLLB weist darauf hin, dass dabei erhebliche Summen zusammenkommen können: In einem der vom BGH entschiedenen Fälle ging es um über 77.000 Euro, die als zu Unrecht pro Buchungskosten kassierte Gebühren zurückzuzahlen waren.
Privat- oder Geschäftskunden, deren Bank oder Sparkasse in ihren Bedingungen einen einheitlichen Preis pro Buchungsposten angesetzt hat, sollten daher prüfen lassen, ob sie nicht Rückforderungsansprüche geltend machen können“, rät die Kanzlei CLLB und hat dafür ein Musterschreiben entworfen, dass sich Bankkunden aus dem Internet unter www.cllb.de/musterschreiben-machen-sie-ihr-geschaeftskonto-gebuehrenfrei/ herunterladen und ihrer Bank vorlegen können. Nach erfolgter Rückantwort der Bank empfiehlt CLLB, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der die Ansprüche juristisch prüft.
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Über CLLB Rechtsanwälte
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 gegründet und ist damit nunmehr seit über zehn Jahren erfolgreich im Kapitalanlagerecht tätig. Mittlerweile ist sie eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Kapitalanlegerschutzes und arbeitet mit einem Team von über 16 hochqualifizierten Anwälten in München und Berlin zusammen. Neben dem Kapitalanlagerecht hat sich CLLB auch auf dem Gebiet des Versicherungsrechts etabliert und vertritt Privatpersonen unter anderem bei Erstattungsansprüchen bei Augenoperationen.