Bundeskabinett beschließt Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer

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Bundeskabinett beschließt Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer

25.01.2017

Die verpflichtende Einführung einer weltweit harmonisierten Testprozedur zur Ermittlung der Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge (WLTP) ist in der EU für Neufahrzeuge schrittweise vorgesehen. Sie beginnt mit der Verabschiedung der hierzu erforderlichen Rechtsakte im Frühjahr 2017. Ab dem 1. September 2018 werden die neuen CO2-Werte für die Erstzulassung von Pkw verbindlich.

Um Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen sowie die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen, wird in Deutschland als Stichtag zur Anwendung der nach WLTP ermittelten CO2-Werte für die Besteuerung von Neufahrzeugen ebenfalls der 1. September 2018 festgelegt. Ohne die Stichtagsregelung käme es zu einem für Verbraucher intransparenten gleitenden Übergang im Zeitraum bis August 2018, sobald das geänderte Unionsrecht in Kraft tritt und Hersteller sukzessive auf das neue Verfahren umstellen.

 

Pressekontakt:

Pressestelle Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Telefon: + 49 (0) 30 18 682-4291
Fax: + 49 (0) 30 18 682-1367
E-Mail: presse@bmf.bund.de

 

Unternehmen

Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin

Internet: www.bundesfinanzministerium.de

 

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