Private Krankenkassen zahlen keine Brillen mehr …

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Private Krankenkassen zahlen keine Brillen mehr – aber immer öfter Augenoperationen

14.12.2016

So können sich Vermittler über die Kanzlei ein Musterschreiben für Ihre Kunden herunterladen, mit dem die Kunden gegenüber ihrer Kasse die Kostenübernahme einer Augenoperation einfordern können. Sollte die private Krankenversicherung dieser Forderung einwilligen, können sich die Kunden an CLLB oder einen anderen Anwalt wenden.

„Die Versicherungsunternehmen versuchen, sich mit immer neuen Argumenten ihrer Leistungspflicht bei Augenoperationen zu entziehen“, bemängelt Rechtsanwalt Cocron. „Grundsätzlich lässt sich aber feststellen, dass die überwiegende Rechtsprechung von einer Kostenübernahmepflicht der Privaten Kassen bei Augenoperationen zur Behebung der Fehlsichtigkeit ausgeht“, so Cocron weiter und beurteilt daher die Erfolgsaussichten für ein juristisches Vorgehen bei Ablehnung der Kostenerstattung seitens der Krankenkassen als vielversprechend.

 

Pressekontakt:

István Cocron
Telefon: +49 (0)30 / 288 789-620
E-Mail: cocron@cllb.de

 

Unternehmen

CLLB Rechtsanwälte
Liebigstrasse 21
80538 München

Internet: www.cllb.de/

 

Über CLLB Rechtsanwälte

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 gegründet und ist damit nunmehr seit über zehn Jahren erfolgreich im Kapitalanlagerecht tätig. Mittlerweile ist sie eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Kapitalanlegerschutzes und arbeitet mit einem Team von über 16 hochqualifizierten Anwälten in München und Berlin zusammen. Neben dem Kapitalanlagerecht hat sich CLLB auch auf dem Gebiet des Versicherungsrechts etabliert und vertritt Privatpersonen unter anderem bei Erstattungsansprüchen bei Augenoperationen.

 

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