Neujahrsputz in der privaten Ablage - Die wichtigsten Aufbewahrungsfristen für Privathaushalte
Bankunterlagen, Kontoauszüge und Verträge
Unsicherheit herrscht häufig bei der Aufbewahrung von Kontoauszügen. Die D.A.S. Expertin rät, sie mindestens drei Jahre zu behalten – das entspricht der gesetzlichen Verjährungsfrist bei Kaufpreiszahlungen. „Gibt es in dieser Zeit mit einem Händler oder Dienstleister beispielsweise Streit über die Zahlung einer Rechnung, kann der Kontoauszug als Nachweis dienen”, verdeutlicht Michaela Rassat. Es empfiehlt sich, Kontoauszüge, die Zahlungen von laufenden Verträgen dokumentieren, zur Sicherheit über die gesamte Vertragslaufzeit zu verwahren. So können zum Beispiel Mieter auch noch nach zehn Jahren belegen, dass sie damals eine Kaution gezahlt haben. Gut beraten ist, wer die Unterlagen erst vernichtet, wenn etwa der Sparvertrag ausgezahlt oder der Kredit bezahlt ist.
Sind die Belege sortiert und der Papierstapel für den Müll hat seine endgültige Höhe erreicht, stellt sich die Frage nach der richtigen Entsorgung: „Die sicherste Methode ist, Unterlagen mit sensiblen Daten im Aktenvernichter zu zerstören”, rät die D.A.S Juristin.
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