Neujahrsputz in der privaten Ablage - …

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Neujahrsputz in der privaten Ablage - Die wichtigsten Aufbewahrungsfristen für Privathaushalte

12.12.2016

Bankunterlagen, Kontoauszüge und Verträge
Unsicherheit herrscht häufig bei der Aufbewahrung von Kontoauszügen. Die D.A.S. Expertin rät, sie mindestens drei Jahre zu behalten – das entspricht der gesetzlichen Verjährungsfrist bei Kaufpreiszahlungen. „Gibt es in dieser Zeit mit einem Händler oder Dienstleister beispielsweise Streit über die Zahlung einer Rechnung, kann der Kontoauszug als Nachweis dienen”, verdeutlicht Michaela Rassat. Es empfiehlt sich, Kontoauszüge, die Zahlungen von laufenden Verträgen dokumentieren, zur Sicherheit über die gesamte Vertragslaufzeit zu verwahren. So können zum Beispiel Mieter auch noch nach zehn Jahren belegen, dass sie damals eine Kaution gezahlt haben. Gut beraten ist, wer die Unterlagen erst vernichtet, wenn etwa der Sparvertrag ausgezahlt oder der Kredit bezahlt ist.
Sind die Belege sortiert und der Papierstapel für den Müll hat seine endgültige Höhe erreicht, stellt sich die Frage nach der richtigen Entsorgung: „Die sicherste Methode ist, Unterlagen mit sensiblen Daten im Aktenvernichter zu zerstören”, rät die D.A.S Juristin.

 

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Über D.A.S. Rechtsschutz-Versicherungs-AG

Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

 

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