Flugdrohnen: Ein Renner zu Weihnachten - …

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Flugdrohnen: Ein Renner zu Weihnachten - ARAG Experten sagen, was Besitzer einer Flugdrohne wissen müssen

08.12.2016

Den Nachbar im Garten fotografieren?
Der Nachbar hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, die Unterlassung von Beeinträchtigungen seines Grundstücks zu fordern. Dies gilt laut ARAG Experten auch für den Luftraum darüber. Insbesondere in den Fällen, in denen die Drohne eine Kamera an Bord hat, dürfte davon auszugehen sein, dass darin eine Beeinträchtigung der Privatsphäre zu sehen ist. Die ersten Urteile zu dieser Problematik legen nahe, dass man bei Drohnenflügen unbedingt Rücksicht auf die Anwohner und Nachbarn nehmen sollte. Darüber hinaus gilt, dass man das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen beachten muss. Sollen die Bilder veröffentlicht werden, benötigen Sie dafür die Einwilligung des Abgebildeten. Das Gesetz macht keine Vorgaben hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Einwilligung. So kann die Einwilligung auch durch ein bestimmtes Verhalten, wie bewusstes Posieren vor der Kamera erklärt werden. Bekommt der Abgebildete aber überhaupt nicht mit, dass die Drohne über ihm gerade Bilder aufnimmt, ist die Einwilligung nicht wirksam erteilt. Besonders gravierend ist in diesem Zusammenhang ein Foto von der sonnenbadenden Nachbarin. Ist die Intimsphäre durch die Bilder betroffen, kann auch schon die Aufnahme an sich strafbar sein, warnen ARAG Experten.

Versicherungen für Drohnen
Der Führer der Drohne haftet grundsätzlich für alle Schäden, die bei einem Flug verursacht werden können. Das kann schnell teuer werden, wenn bei einem Absturz z.B. ein Unfall verursacht wird.   Private Haftpflichtversicherungen schließen derartige Schäden meist vertraglich aus. Es empfiehlt sich daher dringend, eine spezielle Versicherung abzuschließen, wie sie zum Beispiel die Modellflugverbände anbieten.

 

Pressekontakt:

Brigitta Mehring
Telefon: 0211 / 963 - 2560
Fax: 0211 / 963 - 2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de

 

Unternehmen

ARAG
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf

Internet: www.arag.de

 

Über ARAG

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden €.

 

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