Fallstricke beim Kauf von Immobilien - …

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Kundenzeitung

Fallstricke beim Kauf von Immobilien - Teilungserklärung unbedingt einsehen

20.12.2016

Käufer sollten wissen, dass bei der Beurkundung des Kaufvertrages die Teilungserklärung meist nicht vorliegt. Der Notar erteilt nur allgemeine Hinweise zu den Besonderheiten des Wohnungseigentumsrechts. Möchte der Betroffene konkrete Fragen zur Teilungserklärung stellen, sollte er unbedingt rechtzeitig vor der Beurkundung den Notar ausdrücklich darauf ansprechen. Selbstverständlich steht auch hierfür der Notar zur Verfügung.

Wer sich im Vorfeld von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner.

 

Pressekontakt:

Andrea Zaszczynski
Telefon: 040-41 32 70 30
Fax: 040-41 32 70 70
E-Mail: info@azetpr.com

 

Unternehmen

AzetPR International Public Relations GmbH
Wrangelstraße 111
20253 Hamburg

Internet: www.azetpr.com

 

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