Fallstricke beim Kauf von Immobilien - Teilungserklärung unbedingt einsehen
Käufer sollten wissen, dass bei der Beurkundung des Kaufvertrages die Teilungserklärung meist nicht vorliegt. Der Notar erteilt nur allgemeine Hinweise zu den Besonderheiten des Wohnungseigentumsrechts. Möchte der Betroffene konkrete Fragen zur Teilungserklärung stellen, sollte er unbedingt rechtzeitig vor der Beurkundung den Notar ausdrücklich darauf ansprechen. Selbstverständlich steht auch hierfür der Notar zur Verfügung.
Wer sich im Vorfeld von einem Notar zu diesem Thema beraten lassen möchte, findet im Internet unter www.notar.de den richtigen Ansprechpartner.
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