Bundesregierung bekämpft Steuerbetrug über Briefkastenfirmen

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Bundesregierung bekämpft Steuerbetrug über Briefkastenfirmen

21.12.2016

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften beschlossen. Damit zieht die Bundesregierung die auf nationaler Ebene erforderlichen Konsequenzen aus den im Frühjahr bekannt gewordenen „Panama Papers“. Parallel dazu setzt sich die Bundesregierung auch auf internationaler Eben weiter intensiv für einen Informationsaustausch zu den wirtschaftlich Berechtigten von Briefkastenfirmen ein.

Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble:

„Deutschland ist Vorreiter im Kampf gegen Steuerhinterziehung, Steuerumgehung und Steuergestaltung. Wir dulden keinen Steuerbetrug über Briefkastenfirmen in Steueroasen. Wer sein Geld immer noch in Briefkastenfirmen anlegt, muss dies dem Finanzamt melden. Die Banken müssen künftig von ihnen hergestellte oder vermittelte Geschäftsbeziehungen zu Briefkastenfirmen anzeigen. Die Finanzverwaltung bekommt deutlich erweiterte Ermittlungsbefugnisse. Damit schaffen wir Transparenz in diesem nicht hinnehmbaren Dunkelfeld der Steuerhinterziehung.“

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Möglichkeiten inländischer Steuerpflichtiger zur Steuerumgehung über Briefkastenfirmen in Steueroasen deutlich erschwert werden. Dafür werden erweiterte Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen, neue Anzeigepflichten der Banken und umfassendere Ermittlungsbefugnisse der Finanzverwaltung eingeführt. Mit dem erhöhten Entdeckungsrisiko wird eine präventive Wirkung gegen Steuerhinterziehung über Briefkastenfirmen einhergehen.

Kernpunkt des vorliegenden Gesetzentwurfs ist die Schaffung von Transparenz bei Geschäftsbeziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Gesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung in Staaten oder Territorien außerhalb der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation. Das Gesetz bezeichnet diese Gesellschaften als „Drittstaat-Gesellschaften“. Unerheblich ist hierbei, ob und ggf. in welchem Umfang diese Gesellschaften nennenswerte wirtschaftliche Aktivitäten entfalten.

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