Was tun, wenn jemand stirbt? Rechte …

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Was tun, wenn jemand stirbt? Rechte und Pflichten von Erben

19.10.2016

Offene Forderungen
Gibt es offene Rechnungen, müssen diese beglichen werden. Außerdem ist der Erbe in der Pflicht, Steuererklärungen für den Verstorbenen bis zum Todestag abzugeben. Mitunter kann es im Zusammenhang mit der Erbschaftssteuererklärung erforderlich sein, ein Verkehrswertgutachten bezüglich der Immobilie, des Autos oder des Schmucks einzuholen. Gleiches gilt, wenn Pflichtteilsansprüche enterbter Angehöriger geltend gemacht werden sollen. Hilfreich sind diese Gutachten auch dann, wenn es um die Verteilung des Nachlasses an die Erben geht. Kontoauszüge sollten dahingehend gesichtet werden, ob Daueraufträge storniert oder Einzugsermächtigungen widerrufen werden müssen. Gibt es Safes im Haus oder Schließfächer bei der Bank, werden diese in Anwesenheit der Miterben oder anderer Zeugen geöffnet. Dabei wird ein Protokoll mit Bildern angefertigt.

Versicherungspflichten
Bei einem Hausgrundstück sollten entsprechende Versicherungen überprüft werden. Gegebenenfalls ist eine Hausbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Steht die Immobilie leer, muss eine regelmäßige Kontrolle, am besten mehrmals wöchentlich, durchgeführt werden. Andernfalls ist der Versicherungsschutz gefährdet.

Im Zweifelsfall sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen. Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rakko.de.

Besuchen Sie auch das neue Online-Verbraucherportal der Rechtsanwaltskammer Koblenz unter www.ihr-ratgeber-recht.de.

 

Pressekontakt:

Andrea Zaszczynski
Telefon: 040-41 32 70 30
Fax: 040-41 32 70 70
E-Mail: andreaz@azetpr.com

 

Unternehmen

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig

Internet: www.rakko.de

 

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