Unwirksame Klauseln in Mietverträgen - ARAG …

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Unwirksame Klauseln in Mietverträgen - ARAG Experten nennen ein paar Klauseln, die Sie kennen sollten.

21.10.2016

Haustierhaltung
Wellensittiche, Hamster, Zierfische und Co. – Kleintierhaltung in der Mietwohnung ist zulässig, sogar auch dann, wenn der Mietvertrag jegliche Tierhaltung verbietet (BGH, WuM 1993, 109). Kleintiere sind nämlich die Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn und keine Schäden an der Wohnung verursachen. Auch die Klausel, dass „jegliche Tierhaltung verboten” sei, ist in formularvertraglichen Vereinbarungen unwirksam. Wenn der Vermieter dies erreichen will, muss er es individuell mit seinem Mieter vereinbaren; das ist möglich (LG Lüneburg, WuM 1995, 704).

Kleinreparaturen
In der ganz überwiegenden Zahl aller Formularmietverträge finden sich Klauseln zu Kleinreparaturen.
Diese Klauseln sind aber keinesfalls immer wirksam. Unwirksam ist eine Kleinreparaturklausel, die

• keine Beschränkung auf Gegenstände enthält, die dem häufigen und unmittelbaren Zugriff des Mieters ausgesetzt sind,
• keine Obergrenze für jede Einzelreparatur enthält, die einen Betrag von 100 Euro zzgl. Mehrwertsteuer nicht überschreitet und keine Obergrenze für die jährliche Gesamtbelastung des Mieters vorsieht, die acht Prozent der Jahresnettokaltmiete nicht überschreitet,
• den Mieter verpflichtet, sich an kostenaufwendigeren Reparaturen bis zum vereinbarten Höchstbetrag zu beteiligen.

Besichtigung durch den Vermieter
Mit Besichtigungsklauseln wollen sich Vermieter oft das Recht verschaffen, die vermieteten Räume in bestimmten Abständen zu betreten, um dort nach dem Rechten zu sehen. Das ist grundsätzlich auch möglich. Unwirksam ist so eine Klausel im Mietvertrag allerdings, wenn sie die Besichtigung des Vermieters ohne bestimmten Anlass zulässt (AG Münster, Az.: 6 C 4949/08). Die Tür zur Mietwohnung bleibt dem Vermieter auch verschlossen, wenn durch die Festlegung konkreter Uhrzeiten im Mietvertrag die Besichtigung des Vermieters ohne Ankündigung und ohne vorherige Terminabsprache erfolgen soll, so ARAG Experten.

 

Pressekontakt:

Brigitta Mehring
Telefon: 0211 / 963 - 2560
Fax: 0211 / 963 - 2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de

 

Unternehmen

ARAG
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf

Internet: www.arag.de

 

Über ARAG

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden €.

 

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