EU-Rechte schützen Flugreisende - ARAG Experten erläutern, welche Rechte Fluggäste haben.
Und wenn das Gepäck auf der Strecke bleibt? Für internationale Flüge regelt in diesem Fall das Montrealer Übereinkommen (MÜ) die Ansprüche der Reisenden gegen das Luftfahrtunternehmen. Geht der aufgegebene Koffer verloren oder wird er beschädigt, haftet die Airline verschuldensunabhängig bis zu einem Höchstbetrag von rund 1.220 Euro. Bei Handgepäck muss der Fluggesellschaft nachgewiesen werden, dass sie den Schaden verursacht hat. Sind Koffer und Inhalt mehr wert, sollten Reisende den Wert ihres Gepäcks bereits bei der Aufgabe angeben – gegen eine Extragebühr wird dann im Schadensfall der höhere Wert ersetzt. Trudelt der Koffer verspätet am Urlaubsziel ein, darf der Fluggast bis dahin notwendige Dinge für den Aufenthalt einkaufen. Gegen Vorlage der Quittungen kann er sich die Ausgaben erstatten lassen. Auch dabei gilt die Höchstgrenze von rund 1.220 Euro. Ganz wichtig: Ansprüche müssen laut ARAG Experten unverzüglich schriftlich bei der Fluggesellschaft angemeldet werden – bei Verlust oder Beschädigung innerhalb von sieben Tagen und bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Empfang des Gepäcks.
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