Typische Fallstricke beim Berliner Testament - …

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Typische Fallstricke beim Berliner Testament - Nicht so leicht wie gedacht

01.09.2016

Testament verpufft im Ausland

Seit 2015 müssen Paare, die ihren Lebensmittelpunkt im europäischen Ausland haben, bedenken: In einigen Ländern Europas ist das Berliner Testament ungültig. Möchten Sie das verhindern, müssen sie in das Testament eine sogenannte Rechtswahlklausel aufnehmen. Das sieht die Europäische Erbrechtsverordnung vor.

Die einzelnen Vor- und Nachteile eines Berliner Testaments erläutert ein Notar. Diesen finden Ehepaare und Paare einer eingetragenen Lebensgemeinschaft im Internet unter www.notar.de.

 

Pressekontakt:

Andrea Zaszczynski
Telefon: 040-41 32 70 30
Fax: 040-41 32 70 70
E-Mail: andreaz@azetpr.com

 

Unternehmen

AzetPR International Public Relations GmbH
Wrangelstraße 111
20253 Hamburg

Internet: www.azetpr.com

 

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