Rechtsrat für wenig Geld - Einen Anwalt kann sich jeder leisten
Verhandlungssache
Außerhalb der Beratungs- und Prozesskostenhilfe gibt es eine Reihe anderer Gestaltungsmöglichkeiten, um die Anwaltskosten möglichst gering zu halten. So ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch gedeckelt auf höchstens 190 Euro – für hohe Gegenstandswerte. Bei niedrigeren Gegenstandswerten fällt diese Gebühr wesentlich geringer aus (§ 34 RVG).
Weiterhin hat der Mandant die Möglichkeit, mit dem Rechtsanwalt über die Vergütung zu verhandeln. In der Regel geschieht dies über eine Stundenlohnvereinbarung. Wenn also absehbar ist, dass eine Auseinandersetzung außergerichtlich relativ schnell geregelt werden kann, die wegen eines hohen Gegenstandswertes mit hohen Gebühren verbunden wäre, kann anwaltliche Hilfe auch günstig gewährt werden (§ 3a RVG).
Liegen bestimmte Voraussetzungen vor, sind auch eine erfolgsunabhängige Vergütung sowie ein Erfolgshonorar denkbar (§§ 4, 4a RVG).
Jeder Rechtsanwalt ist bereit, mit dem Mandanten über die Höhe der Vergütung zu sprechen und verschiedene Möglichkeiten für eine bezahlbare Lösung auszuloten.
Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.
Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.
Pressekontakt:
Andrea Zaszczynski
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