Neue rechtliche Regelungen für private Drohnen …

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Neue rechtliche Regelungen für private Drohnen - Was ist heute erlaubt, was vielleicht bald verboten?

21.09.2016

DAS-Expertin-Michaela-Zientek-Rassat © D.A.S. Rechtsschutz-Versicherungs-AG

DAS-Expertin-Michaela-Zientek-Rassat

Der Bundesverkehrsminister will die Nutzung von privaten Drohnen neu regeln. Womit ist zu rechnen?

Unter anderem sollen zukünftig alle Drohnen ab einem Gewicht von 500 Gramm kennzeichnungs- beziehungsweise registrierungspflichtig sein. Denn mit einem Eintrag in ein Verzeichnis der Luftfahrtbehörde lassen sich die Besitzer im Schadensfall oder bei Regelverstößen schnell ausfindig machen. Ausdrücklich verboten werden soll das Überfliegen von Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Kraftwerken und Anlagen zur Energieverteilung, Bundesfernstraßen, Eisenbahnlinien, Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten und Einsatzorten der Polizei. Eine Art „Drohnenführerschein“ zumindest für gewerbliche Drohnenpiloten ist in Planung. Einheitlich festgeschrieben werden soll womöglich auch eine Höchstflughöhe von 100 Metern. Derzeit arbeitet das Bundesverkehrsministerium an der Änderung der entsprechenden Rechtsvorschriften. Wann Drohnen-Piloten mit neuen Regeln rechnen müssen, steht noch nicht fest.

 

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Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.

 

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