Neue rechtliche Regelungen für private Drohnen - Was ist heute erlaubt, was vielleicht bald verboten?
Der Bundesverkehrsminister will die Nutzung von privaten Drohnen neu regeln. Womit ist zu rechnen?
Unter anderem sollen zukünftig alle Drohnen ab einem Gewicht von 500 Gramm kennzeichnungs- beziehungsweise registrierungspflichtig sein. Denn mit einem Eintrag in ein Verzeichnis der Luftfahrtbehörde lassen sich die Besitzer im Schadensfall oder bei Regelverstößen schnell ausfindig machen. Ausdrücklich verboten werden soll das Überfliegen von Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Kraftwerken und Anlagen zur Energieverteilung, Bundesfernstraßen, Eisenbahnlinien, Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten und Einsatzorten der Polizei. Eine Art „Drohnenführerschein“ zumindest für gewerbliche Drohnenpiloten ist in Planung. Einheitlich festgeschrieben werden soll womöglich auch eine Höchstflughöhe von 100 Metern. Derzeit arbeitet das Bundesverkehrsministerium an der Änderung der entsprechenden Rechtsvorschriften. Wann Drohnen-Piloten mit neuen Regeln rechnen müssen, steht noch nicht fest.
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