Immobilienkauf bei Unverheirateten Rechtssicherheit selbst in die Hand nehmen
Steuerliche Kniffe
Auch in steuerlicher Hinsicht werden unverheiratete Paare deutlich schlechter gestellt als verheiratete. Zum Vergleich: Der Freibetrag bei Erbschaftssteuern beträgt für Eheleute 500.000 Euro, für Unverheiratete nur 20.000 Euro. Um diese finanzielle Belastung zu verhindern, sollten Betroffene ein gegenseitiges Zuwendungsversprechen auf den Todesfall treffen. Unter der Voraussetzung des Eintritts des Todes, können Paare durch einen notariellen Übertragungsvertrag bereits zu Lebzeiten anteilig das Miteigentum an der Immobilie auf den anderen Partner übertragen.
Im Zweifelsfall sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen. Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rakko.de.
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