Immobilienkauf bei Unverheirateten Rechtssicherheit selbst in …

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Immobilienkauf bei Unverheirateten Rechtssicherheit selbst in die Hand nehmen

14.09.2016

Steuerliche Kniffe

Auch in steuerlicher Hinsicht werden unverheiratete Paare deutlich schlechter gestellt als verheiratete. Zum Vergleich: Der Freibetrag bei Erbschaftssteuern beträgt für Eheleute 500.000 Euro, für Unverheiratete nur 20.000 Euro. Um diese finanzielle Belastung zu verhindern, sollten Betroffene ein gegenseitiges Zuwendungsversprechen auf den Todesfall treffen. Unter der Voraussetzung des Eintritts des Todes, können Paare durch einen notariellen Übertragungsvertrag bereits zu Lebzeiten anteilig das Miteigentum an der Immobilie auf den anderen Partner übertragen.

Im Zweifelsfall sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen. Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rakko.de.

Besuchen Sie auch das neue Online-Verbraucherportal der Rechtsanwaltskammer Koblenz unter www.ihr-ratgeber-recht.de.

 

Pressekontakt:

Andrea Zaszczynski
Telefon: 040-41 32 70 30
Fax: 040-41 32 70 70
E-Mail: andreaz@azetpr.com

 

Unternehmen

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig

Internet: www.rakko.de

 

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