Bitte lächeln! Was man beim Filmen …

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Bitte lächeln! Was man beim Filmen und Fotografieren rechtlich beachten sollte

28.09.2016

Gerald Röschke © ROLAND-Gruppe

Gerald Röschke

Facebook, Instagram oder Snapchat: Welche Bilder dürfen gepostet werden?
Schaut man sich heute in den sozialen Netzwerken um, fällt besonders eines auf: Das eigene Privatleben wird immer mehr auch mit Bildern zur Schau gestellt. Wenn allerdings noch an-dere Personen auf dem Bild zu sehen sind, ist Vorsicht geboten! Rechtsanwalt Gerald Röschke warnt davor, solche Aufnahmen ohne Einwilligung im Internet zu posten. „Denn wer ohne Erlaubnis Fotos oder Videos der aufgenommenen Personen veröffentlicht, macht sich strafbar“, so der Rechtsexperte. Mit „veröffentlichen“ ist hier das Hochladen in Social-Media-Kanäle und auf jede andere Homepage gemeint. Gleiches gilt auch für Veröffentli-chungen in Zeitungen, auf Flugblättern und Ähnlichem. Der Anwalt betont: „Es muss grundsätzlich für die Verbreitung um Erlaubnis gefragt werden, solange nicht eine der ein-gangs genannten Ausnahmen gilt.“

 

Pressekontakt:

Dr. Jan Vaterrodt
Telefon: 0221 / 8277 - 1590
Fax: 0221 / 8277 - 17 - 1590
E-Mail: presse@roland-gruppe.de

 

Unternehmen

ROLAND - Gruppe
Deutz - Kalker Straße 46
50679 Köln

Internet: www.roland-rechtsschutz.de

 

Über ROLAND - Gruppe

Die Gesellschaften der ROLAND-Gruppe gehören zu den führenden Anbietern von Rechtsschutz-, Prozessfinanzierungs-, Schutzbrief- und Assistance-Leistungen. Die Gruppe hat 1.495 Mitarbeiter und Bruttobeitragseinnahmen von 436,5 Millionen Euro sowie Umsatzerlöse und sonstige Erträge von 54,5 Millionen Euro (Geschäftsjahr 2015).

Geschäftsbereiche und Produktprogramme:
ROLAND Rechtsschutz: 1957 gegründet; gehört heute zur Spitzengruppe deutscher Anbieter; in mehreren europäischen Ländern erfolgreich; Rechtsschutz-Lösungen für Privat-, Unternehmens- und Industriekunden
Jurpartner Rechtsschutz: bietet als Rechtsschutz-Zweitmarke im Konzern eine preiswerte Absicherung für den Privatkunden
ROLAND ProzessFinanz: finanziert Prozesse gegen Erfolgsbeteiligung
ROLAND Schutzbrief: drittgrößter deutscher Schutzbriefanbieter; innovative Schutzbriefpakete und inkludierte Schutzbriefe
ROLAND Assistance: B2B-Deckungskonzepte in den Geschäftsfeldern Automotive, Health Care & Life Services, Insurance

 

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