Bitte lächeln! Was man beim Filmen und Fotografieren rechtlich beachten sollte
Facebook, Instagram oder Snapchat: Welche Bilder dürfen gepostet werden?
Schaut man sich heute in den sozialen Netzwerken um, fällt besonders eines auf: Das eigene Privatleben wird immer mehr auch mit Bildern zur Schau gestellt. Wenn allerdings noch an-dere Personen auf dem Bild zu sehen sind, ist Vorsicht geboten! Rechtsanwalt Gerald Röschke warnt davor, solche Aufnahmen ohne Einwilligung im Internet zu posten. „Denn wer ohne Erlaubnis Fotos oder Videos der aufgenommenen Personen veröffentlicht, macht sich strafbar“, so der Rechtsexperte. Mit „veröffentlichen“ ist hier das Hochladen in Social-Media-Kanäle und auf jede andere Homepage gemeint. Gleiches gilt auch für Veröffentli-chungen in Zeitungen, auf Flugblättern und Ähnlichem. Der Anwalt betont: „Es muss grundsätzlich für die Verbreitung um Erlaubnis gefragt werden, solange nicht eine der ein-gangs genannten Ausnahmen gilt.“
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