Loveparade-Petition: Hinterbliebene überreichen 362.834 Unterschriften an OLG Düsseldorf
Sechs Jahre nach der Loveparade-Katastrophe überreichten heute Angehörige der Opfer eine Petition an das OLG Düsseldorf, in der sie für die Eröffnung des Strafprozesses plädieren. Im März beschloss das Landgericht Duisburg das Hauptverfahren gegen die 10 Angeschuldigten nicht zu eröffnen.
Nachdem die Staatsanwaltschaft Duisburg und die Anwälte der Nebenkläger, darunter die Kanzlei baum reiter & collegen, sofortige Beschwerde einlegten, wird nun das OLG Düsseldorf über eine Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Mit der Petition auf der Plattform change.org möchten die Angehörigen mit ihren Mitteln darauf aufmerksam machen, dass nicht nur sie eine Aufklärung der verheerenden Umstände fordern.
Gabi Müller, Mutter des verstorbenen Christian und Initiatorin, startete die Petition: „Mit diesem symbolischen Akt wollen wir zeigen, dass viele Menschen es nicht einfach so hinnehmen, dass es keinen Strafprozess gibt und niemand zur Verantwortung gezogen wird", erklärt die Mutter. Familien aus Spanien und Italien, schlossen sich der Aktion an. Mit der hohen Zahl an Unterstützern hatte Müller nicht gerechnet: „Es haben sehr viele Menschen unterschrieben, die nichts mit der Loveparade zu tun hatten. Diese Solidarität berührt uns sehr.“
Paco Zapater, der seine Tochter im Gedränge der Loveparade 2010 verlor, unterstützte die Petition: „Wenn es ein Delikt gibt, muss es einen Prozess geben. Es muss geklärt werden, wer Verantwortung trägt. Dass die Anklage nicht zugelassen wurde, ist ein politischer Skandal.“
Der OLG-Pressesprecher Andreas Vitek nahm die gesammelten Unterschriften entgegen und erklärte: „Jeder mitfühlende Mensch hat natürlich Verständnis dafür, dass die Angehörigen und auch die anderen Opfer der Loveparade-Katastrophe wie auch die Öffentlichkeit wissen möchten, was die Hintergründe der Katastrophe waren. Wie auch die anwaltlichen Vertreter der Hinterbliebenen zum Ausdruck gebracht haben, kann und wird der zuständige Senat unabhängig von der Petition ausschließlich nach Recht und Gesetz über die Beschwerde entscheiden.“