Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Teil 2: …

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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Teil 2: Das Krankengeld

19.07.2016

Sonderfall: Organspende zu Lebzeiten

Die gesetzlichen Grundlagen zum Krankengeld sind eigentlich nicht neu. Allerdings haben Menschen, die zu Lebzeiten ein Organ spenden, seit August 2012 einen Anspruch darauf, dass die Krankenkasse des Empfängers ihnen Krankengeld für die Zeit nach der Spende zahlt. Während normalerweise 70 Prozent des Bruttolohns gezahlt werden, erhalten Organspender im Spendenfall laut ARAG Experten sogar bis zu 100 Prozent ihres Nettogehaltes ersetzt, begrenzt nur durch die kalendertägliche Beitragsbemessungsgrenze.

 

Pressekontakt:

Brigitta Mehring
Telefon: 0211 / 963 - 2560
Fax: 0211 / 963 - 2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de

 

Unternehmen

ARAG
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf

Internet: www.arag.de

 

Über ARAG

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden €.

 

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