Von fliegenden Fanartikeln bis zu nervenden …

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Von fliegenden Fanartikeln bis zu nervenden Nachbarn / So können Fußballfans ohne Platzverweis die EM genießen

20.05.2016

Privatpartys mit erhöhtem Pegel – gibt es eine Jubelgrenze?
„We Are the Champions“ über die Dolby-Surround-Anlage, dazu der „Gesang“ aus 10 bis 20 glücklichen Kehlen: Bei der EM kann selbst im heimischen Wohnzimmer schon mal Stadionatmosphäre aufkommen – ganz zum Leidwesen einiger Nachbarn. „Geräusche oder Fangesänge beim Fußballgucken sind grundsätzlich so zu halten, dass sie außerhalb der eigenen Wohnung nicht als störend wahrgenommen werden können“, erklärt Kai Solmecke. Daher gilt hier: Wer empfindliche Nachbarn hat, sollte vorsichtshalber nicht zu laut jubeln. Das gilt insbesondere bei den spät terminierten Spielen. Denn auch wenn Deutschland eine Fußballnation ist, ändert dies grundsätzlich nichts daran, dass die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr einzuhalten ist. „Hier gibt es für Fußballfans leider keine Sonderregeln während der Fußball-EM. Lauter Jubel beim ersehnten Tor ist daher nach 22 Uhr mit besonderer Vorsicht zu genießen“, so der ROLAND-Partneranwalt.

Berichterstattung im Büro – darf ich während der Arbeit das Spiel verfolgen?
Hart genug, während eines EM-Spiels arbeiten zu müssen! Da wird es doch wohl erlaubt sein, wenigstens einen Live-Ticker zu verfolgen – oder etwa nicht? „Wird der Live-Ticker über die Internetverbindung des Arbeitgebers verfolgt, handelt es sich hierbei um eine private Nutzung des Internets während der Arbeitszeit. Sofern der Arbeitgeber diese nicht ausdrücklich während der EM erlaubt, kann das eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten darstellen“, weiß Kai Solmecke. Und selbst wenn man sich über das private Smartphone auf dem Laufenden hält, verhält es sich nicht viel anders. „Es kommt in diesen Fällen immer maßgeblich darauf an, ob durch die private Nutzung die Arbeitspflicht vernachlässigt wird. Wenn dies der Fall ist und der Chef ein Fußballmuffel ist, droht hier eine Abmahnung.“ Bei der Radionutzung sieht es schon wieder etwas anders aus, wie der Partneranwalt erklärt: „Hier sagen die Gerichte, bei bestimmten Tätigkeiten ist eine Radionutzung denkbar, solange niemand anders gestört wird und der Mitarbeiter noch genauso in der Lage ist, konzentriert, zügig und fehlerfrei zu arbeiten.“ Aber auch hier könnte der Chef dazwischengrätschen – und die rote Karte zeigen. Also lieber alle Spielregeln vorher festlegen!

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