Berufsunfähigkeit – Aber welcher Beruf ist …

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Berufsunfähigkeit – Aber welcher Beruf ist versichert? Worauf ist unbedingt zu achten im Leistungsfall?

23.05.2016

Die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit hat der Versicherte genauestens darzulegen!

Dem Versicherten ist anzuraten bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrenten dem Versicherer den zuletzt ausgeübten Beruf – also die Tätigkeiten - so genau wie möglich darzustellen. Der versicherte schuldet hierbei auch einen „minutiösen Stundenplan“, den er bereits mit dem Leistungsantrag übersenden sollte. Je genau und umfassender der Tätigkeitsnachweis ausfällt, desto schwerer wird es dem Versicherer fallen darzulegen, dass der Versicherte noch weiter – also zu mehr als 50% - arbeiten kann. Dieses kommt jedoch immer auf den Einzelfall an.

Schwierig wird die Situation, wenn sich die Tätigkeiten des Versicherten schlecht beschreiben lassen. Meist haben Versicherte über Jahre hinweg auch völlig unterschiedliche Tätigkeiten ausgeübt. Gerade bei Selbstständigen variieren die Tätigkeiten sehr oft. Bei dem Ausfüllen des Leistungsantrags, respektive des expliziten und minutiösen Tätigkeitsnachweises sind Versicherte nicht selten „allein gelassen“. Dabei ist es sehr wichtig für das weitere BU-Verfahren, dass diese Anträge exakt und mit juristischer Voraussicht ausgefüllt werden.

 

Pressekontakt:

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke
Telefon: 040 - 34 80 97 50
E-Mail: joehnke@joehnke-reichow.de

 

Unternehmen

Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Großneumarkt 20
20459 Hamburg

Internet: www.joehnke-reichow.de

 

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