Betriebsbedingte Kündigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Betriebsbedingte Kündigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

20.04.2016

Das LAG sieht auch keine Verletzung von § 8 Abs. 1 Satz 2 ASiG. Danach dürfen Fachkräfte für Arbeitssicherheit wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden. Auch der Ausspruch einer Kündigung könne eine Benachteiligung darstellen. Erforderlich sei aber ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Benachteiligung und der Erfüllung der Aufgaben; bloße Mitursächlichkeit genüge nicht. Dafür, dass die Erfüllung der Aufgaben zur Kündigung geführt habe, liege die Beweislast beim Arbeitnehmer.

Bei einem Interessenausgleich mit Namensliste, bei dem die Betriebsbedingtheit gesetzlich vermutet würde, müsste der klagende Arbeitnehmer schon besonders aussagekräftige Indizien dafür vortragen, dass der Arbeitgeber nur wegen der Ausübung seiner Aufgabe als Arbeitssicherheitsfachkraft kündigen wolle.

 

Pressekontakt:

Dr. Oliver K.-F. Klug
Telefon: 0234 282 533-0
Fax: 0234 282 533-10
E-Mail: info@agad.de

 

Unternehmen

AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
Waldring 43 - 47
44789 Bochum

Internet: www.agad.de

 

Über AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.

Mit über 600 Mitgliedsunternehmen, die rund 40.000 Mitarbeiter beschäftigen, ist der AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. der größte Arbeitgeberverband der Branche im Ruhrgebiet. Der Verbandsbereich erstreckt sich von Duisburg über Mülheim, Essen, Oberhausen, Bochum, Dortmund, Hagen und Hamm bis ins Sauerland.

Durch den hohen Spezialisierungsgrad seiner fünf Juristen auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts verfügt der AGAD über eine sehr hohe Beratungskompetenz in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Als Tarifpartner für den Groß- und Außenhandel und die Dienstleister im Verbandsgebiet führt der AGAD Tarifverhandlungen für die Mitglieder der Tariffachgruppe und unterstützt seine Mitglieder beim Abschluss von Firmentarifverträgen. Das Service-Angebot reicht von Beratungsleistungen im Bereich des Beauftragtenwesens und des Datenschutzes über Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen bis hin zu aktuellen Umfragen, mit denen der AGAD interessante Standpunkte, Tendenzen und Stimmungen zu politischen und wirtschaftlichen Themen ermittelt. Darüber hinaus vertritt der AGAD die Mitgliederinteressen in der Öffentlichkeit und in der politischen Diskussion, sei es in den Kommunen, in Düsseldorf oder Berlin.

 

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