Vorsorge für Unternehmer Mutig Verantwortung abgeben
Vollmachten notariell beurkunden lassen
Notare beraten über alle Fragen im Zusammenhang mit unternehmensbezogenen Vorsorgevollmachten. Die notarielle Beurkundung der Vollmacht ist dringend zu empfehlen, denn der Notar prüft die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers, so dass die Wirksamkeit der Vollmacht nicht angezweifelt werden kann. Darüber hinaus sorgt der Notar durch rechtssichere Formulierungen für klare Verhältnisse. Soll der Bevollmächtigte Grundstücksverträge abschließen oder gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen vornehmen, so ist dies nur möglich, wenn die Vollmachten notariell beurkundet wurden.
Wer sich von einem Notar beraten lassen möchte, findet diese im Internet unter www.notar.de.