Rauchmelder/Fehlalarm/Funkrauchmelder
Rauchmelder: Wer haftet bei Fehlalarm? Rauchmelder können Leben retten. Manchmal nerven die kleinen weißen Kästen aber auch – ganz besonders, wenn sie laut Alarm schlagen, ohne dass eine tatsächliche Gefahr vorliegt. Wer zahlt aber den Feuerwehreinsatz, wenn der Grund für das Ausrücken ein schlichter Fehlalarm war?
In der Regel übernimmt die Feuerwehr die Kosten, zumindest wenn der Fehlalarm nicht leichtsinnig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Damit soll vermieden werden, dass Privatleute die Geräte bewusst außer Betrieb setzen.
Anders sieht es bei gewerblich genutzten Gebäuden aus. In einem konkreten Fall war angebrannter Milchreis in einem Wohnraum einer Bewohnerin eines Seniorenheims für den Fehlalarm verantwortlich. Als die Feuerwehr anrückte, war ein Einsatz nicht mehr nötig. Angestellte hatten den schwelenden Topf schon entsorgt; die Bewohner kamen mit einem Schrecken davon. 22 Tage später löste der Rauchmelder in einem anderen Wohnraum einen Fehlalarm aus. Wieder rückte die Feuerwehr – wie in den vergangenen Jahren schon ein paarmal – vergeblich aus.
Aufgrund beider Einsätze erließ die Verbandsgemeinde als Trägerin der Feuerwehr zwei Kostenbescheide, in denen sie jeweils eine Einsatzkostenpauschale von 400 Euro bei Fehlalarm einer Brandmeldeanlage festsetzte. Der Betreiber des Seniorenheimes klagte dagegen. Mit teilweisem Erfolg! Beim ersten Fall habe nach Einschätzung des Gerichts eine objektive Gefahr bestanden, so dass dieser nicht als Fehlalarm einzustufen war. Dies war jedoch beim zweiten Einsatz nicht der Fall, so dass für diesen die Kosten zu tragen waren. Das Gericht stellte klar: Hinsichtlich des Falschalarms müsse der Kläger als Betreiber der Brandmeldeanlagen anlagespezifische Risiken tragen. Laut ARAG Experten liegt es daher im Verantwortungsbereich des Seniorenheim-Betreibers, Rauchmelder so anzubringen und einzustellen, dass sie nicht durch Küchendämpfe ausgelöst werden (VG Neustadt, Az.: 5 K 491/14.NW).