Der Facebook „Like“-Button und der Datenschutz (LG Düsseldorf)
Was sollte nun explizit beachtet werden?
Anzuraten ist in jedem Fall den Like-Button zunächst von der Webseite zu entfernen, bis die Entscheidung des LG rechtskräftig wird oder eine Entscheidung des OLG vorliegt. Um etwaigen Abmahnungen aus dem Weg zu gehen, sollte vielmehr „Tür und Tor“ geschlossen werden.
Nicht auszuschließen ist, dass mehrfach Abmahnungen aufgrund des Urteils des LG Düsseldorf ausgesprochen werden. Dieses bleibt jedoch abzuwarten und dürfte im Streitfall mit entschiedener Raffinesse zu verteidigen sein, gerade im Hinblick auf etwaige abzugebende Unterlassungserklärungen.
Gerade die eigenen Datenschutzbestimmungen auf der Webseite werden zu optimieren sein sowie mögliche Hinweise hinsichtlich Social-Media. Des Weiteren sollten unverzüglich Facebook-Elemente deaktiviert werden, wenn es sich dabei um Like-Buttons oder ähnlichen Buttons handelt, die Informationen an Facebook übertragen könnten.
Es werden bereits Alternativmodelle wie eine 2-Klick-Lösung oder Shariff-Buttons diskutiert, denn die Social-Media-Implementierung hat für viele Unternehmen einen geschäftlichen und somit finanziellen Hintergrund im Rahmen des Marketings.
Demgemäß gilt es den Markt und die Entwicklungen im Social Media Bereich weiter zu beobachten, so dass weiter zu prüfen sein wird, ob es wirkliche Alternativen zum Like-Button gibt und wie Social Media „rechtssicher“ auf die eigene Seite eingebunden werden kann.
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