13. Monatsgehalt / Grundsätzlich kein Anspruch tariflich bezahlter Mitarbeiter auf ein 13. Monatsgehalt, wenn außertarifliche Mitarbeiter ein volles 13. Monatsgehalt erhalten
Daneben hatten sich die klagenden Betriebsräte noch auf die Vergleichbarkeit mit fünf Bauleitern und fünf kaufmännischen Mitarbeitern berufen. Bei diesen sah das LAG jedoch einen sachlichen Grund für die Differenzierung als gegeben an. In der Stilllegungsphase seien sowohl die Bauleiter als auch die fünf kaufmännischen Mitarbeiter besonders belastet gewesen. Sowohl der Belohnungscharakter als auch die Bedeutung der Bauleiter in der Streikphase kurz vor Schließung hätten für sich alleine bereits genügt, die Sonderzahlung zu rechtfertigen. Jedenfalls gelte dies in der Zusammenschau.
Über den AGAD
Mit über 600 Mitgliedsunternehmen, die rund 40.000 Mitarbeiter beschäftigen, ist der AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. der größte Arbeitgeberverband der Branche im Ruhrgebiet. Der Verbandsbereich erstreckt sich von Duisburg über Mülheim, Essen, Oberhausen, Bochum, Dortmund, Hagen und Hamm bis ins Sauerland.
Durch den hohen Spezialisierungsgrad seiner fünf Juristen auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts verfügt der AGAD über eine sehr hohe Beratungskompetenz in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Als Tarifpartner für den Groß- und Außenhandel und die Dienstleister im Verbandsgebiet führt der AGAD Tarifverhandlungen für die Mitglieder der Tariffachgruppe und unterstützt seine Mitglieder beim Abschluss von Firmentarifverträgen. Das Service-Angebot reicht von Beratungsleistungen im Bereich des Beauftragtenwesens und des Datenschutzes über Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen bis hin zu aktuellen Umfragen, mit denen der AGAD interessante Standpunkte, Tendenzen und Stimmungen zu politischen und wirtschaftlichen Themen ermittelt. Darüber hinaus vertritt der AGAD die Mitgliederinteressen in der Öffentlichkeit und in der politischen Diskussion, sei es in den Kommunen, in Düsseldorf oder Berlin.
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