Schwarzarbeit – kleiner Nebenverdienst oder hohes Existenzrisiko? Wirtschaftsermittler Lentz klärt auf
Finanzielle Schäden durch illegale Arbeit
Neben dem Arbeitgeber haben auch Zoll und Finanzamt, die Bundesagentur für Arbeit sowie die Rentenversicherungsträger, ein berechtigtes Interesse daran, Schwarzarbeiter zur Rechenschaft zu ziehen – schließlich werden bei den schwarz erbrachten Leistungen weder Steuern gezahlt noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. „Hier sollte sich keiner Illusionen machen: Schwarzarbeit ist strafbar!“, warnt der Wirtschaftsdetektiv Lentz und ergänzt: „für Auftraggeber und Auftragnehmer.“ Schwarzarbeit birgt für beide Seiten grundsätzlich ein erhebliches finanzielles Risiko: Da ein Schwarzarbeitsvertrag gegen das Gesetz verstößt, ist er unwirksam. Infolgedessen kann keine der Parteien daraus einen Rechtsanspruch ableiten: Weder kann ein Schwarzarbeiter einen Lohnanspruch geltend machen, noch hat der Auftraggeber einen Gewährleistungsanspruch, wenn die geleistete Arbeit mangelhaft war.
Im schlimmsten Fall droht Gefängnis
Wird ein illegales Beschäftigungsverhältnis durch die Ermittlungsbehörden aufgedeckt, folgt ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und es drohen Nachzahlungen und hohe Bußgelder. „Die Sozialversicherungsträger können die vorenthaltenen Sozialabgaben für insgesamt vier Jahre nachfordern. Im schlimmsten Fall drohen sogar Freiheitsstrafen“, wie Lentz aus Erfahrung weiß. „All dies zusammen kann schnell existenzgefährdende Ausmaße annehmen und aufgrund einer Vorstrafe auch die gesamte berufliche und geschäftliche Zukunft verbauen“, gibt der Wirtschaftsermittler zu bedenken.
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