Scheidung nach der Silberhochzeit Gerechten Ausgleich schaffen
Ende der Familienversicherung
Eine Scheidung wirkt sich auch auf die Krankenversicherung aus: Ab Rechtskraft der Scheidung endet die Familienversicherung. War ein Ehegatte vor der Scheidung nicht berufstätig und deshalb privat über die Familienversicherung abgesichert, kann er nach der Trennung nicht einfach in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, solange er nicht erwerbstätig ist. Gleiches gilt für Ehegatten von Beamten, die nach der Scheidung ihren Anspruch auf Beihilfeleistungen verlieren.
Schadensfreiheitsrabatt in der Autoversicherung
Häufig wird als Versicherungsnehmer in der Kfz-Police der Ehemann geführt. Eine eigene Autoversicherung, die die Ehefrau nach Trennung abschließen muss, ist teuer zu bezahlen, weil ihr Schadensfreiheitsjahre für den Rabatt fehlen. Wenn jedoch ausschließlich die Ehefrau den Pkw genutzt hat, ist der Ehemann verpflichtet, den Vorteil abzutreten.
Im Zweifelsfall sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen. Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rakko.de.
Besuchen Sie auch das neue Online-Verbraucherportal der Rechtsanwaltskammer Koblenz unter www.ihr-ratgeber-recht.de.
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